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Protokoll

EL 139 Oktober 2017 Vom 9. September 2013 (BGBl. 2014 II S. 842) Die Bundesrepublik Deutschland und die Republik der Philippinen haben die nachstehenden Bestimmungen zum Abkommen vom 9. September 2013 zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vereinbart: 1. Zu Artikel 2: Der in Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe b genannte Ausdruck „Zuschläge“ bezieht sich

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