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Dombert/Witt, Münchener Anwaltshandbuch Agrarrecht
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Teil G. Steuerrecht
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§ 25 Landwirtschaftliches Steuerrecht
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II. Die Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirtschaft
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2. Die Abgrenzung zur gewerblichen Tätigkeit
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b) Die Abgrenzung zum Gewerbe bei Tierzucht und Tierhaltung.
- aa) Tierzucht und Tierhaltung im Einzelbetrieb.
- bb) Pensionstierhaltung.
- cc) Gemeinschaftliche Tierzucht und Tierhaltung in Personengesellschaften.
- dd) Tierhaltungskooperationen.
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b) Die Abgrenzung zum Gewerbe bei Tierzucht und Tierhaltung.
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2. Die Abgrenzung zur gewerblichen Tätigkeit
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II. Die Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirtschaft
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§ 25 Landwirtschaftliches Steuerrecht
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Teil G. Steuerrecht