Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
Dutta/Weber, ErbR
5. Spezielle Zuständigkeitsregel für Erteilung beglaubigter Abschriften sowie für die Berichtigung, Änderung oder den Widerruf des Zeugnisses (Art. 70, 71 EuErbVO)
Fornasier in Dutta/Weber, ErbR | EuErbVO Art. 64 Rn. 20 | 1. Auflage 2016