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Ebisch/Gottschalk/Hoffjan/Müller, Preise und Preisprüfungen bei öffentlichen Aufträgen
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Anhang
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5e. Ressortvereinbarung zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie über vertragliche Preisprüfrechte des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr, Koblenz
- 1. Selbstkostenfestpreise
- 2. Selbstkostenrichtpreise
- 3. Selbstkostenerstattungspreise
- 4. Prüfung der Gemeinkosten
- 5. Mittelbare Leistungen
- 6. Beteiligung der Preisdienststellen
- 7. Einverständnis der Auftragnehmer
- 8. Meinungsverschiedenheiten
- 9. Teilnahme an Preisprüfungen der Preisdienststellen
- 10. Produktivitätsentwicklung
- 11. lnhouse-Gesellschaften im Geschäftsbereich BMVg
- 12. Vertragliche Vereinbarung des Preisrechts außerhalb des Geltungsbereichs gern. § 2 VO PR Nr. 30/53
- 13. Geltungsdauer
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5e. Ressortvereinbarung zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie über vertragliche Preisprüfrechte des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr, Koblenz
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Anhang