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11. Von den Wirtschaftsressorts des Bundes und der Länder entwickelte Vorschriften für die Preisprüfung nach der VO PR Nr. 30/53

Vom Abdruck der Ziffern 1–9, die die Erwägungen für die neue Lösung enthalten, wurde abgesehen. 10. Lösung Beim Ansatz der Gewerbeertragsteuer im Selbstkostenpreis (Nr. 30 LSP) führen die bisher gebräuchlichen Methoden nur in gesondert gelagerten Fällen zu einem annehmbaren Ergebnis. Soweit es in Ausnahmefällen die Sachverhaltsgestaltung im Einzelfall unter den Aspekten Verursachungsgerechtigkeit, Angemessenheit des Kostenansatzes, verwaltungsökonomisches Vorgehen und Stetigkeit des Vorgehens angezeigt erscheinen läßt, können auch diese Methoden angewandt werden. In aller Regel ist jedoch nach der effektiven Methode mit Schlüsselung nach dem korrigierten auftragsbezogenen Gewinn (Stuttgarter Formel) vorzugehen, die das Verhältnis zwischen effektiv anfallender Gewerbeertragsteuer des Jahres und dem Unternehmensgewinn bzw. -verlust des Jahres zum Maßstab für die Ermittlung der auftragsbezogenen Gewerbeertragsteuer

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