Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK


Sie befinden sich in einer Altauflage.

5b. Ressortvereinbarung zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit über vertragliche Preisprüfrechte des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung, Koblenz

Das Bundesministerium der Verteidigung wird seine Bemühungen, Leistungen zu Marktpreisen zu vergeben, weiter verstärken. Für die Prüfung von Marktpreisen nach § 4 VO PR Nr. 30/53 sind ausschließlich die Preisdienststellen zuständig. Unbeschadet der hoheitlichen Prüfrechte der Preisdienstdienststellen

Die Suche ergab keine Treffer!

Hilft dieses Dokument bei der Recherche?

Siehe auch ...
Ansicht
Einstellungen