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§ 60d Text und Data Mining für Zwecke wissenschaftlicher Forschung

(1) Vervielfältigungen für Text und Data Mining (§ 44b Absatz 1 und 2 Satz 1) sind für Zwecke der wissenschaftlichen Forschung nach Maßgabe der nachfolgenden


Zitiervorschläge:
HK-UrhG/Thomas Wirth UrhG § 60d
HK-UrhG/Thomas Wirth, 4. Aufl. 2022, UrhG § 60d

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