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§ 58 Fortführung der Amtsgeschäfte; Kostenforderungen

(1) 1Der Notariatsverwalter ist zuständig für die Verwahrung der Akten und


Zitiervorschläge:
Frenz/Miermeister/Wilke BNotO § 58
Frenz/Miermeister/Wilke, 6. Aufl. 2024, BNotO § 58

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