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Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze


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§ 7 [ Bußgeldvorschrift]

August 2003 EL 150 (1) Ordnungswidrig handelt, wer als Buchmacher


Zitiervorschlag:
Erbs/Kohlhaas/Wache, 177. EL Oktober 2009, RennLottG § 7

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