Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze
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Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze
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V 55. Gesetz über Versammlungen und Aufzüge (Versammlungsgesetz)
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Abschnitt II. Öffentliche Versammlungen in geschlossenen Räumen (§ 5 - § 13)
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§ 12a Bild- und Tonaufnahmen durch die Polizei
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2. Zulässigkeit von Bild- und Tonaufnahmen (Abs. 1).
- a) Allgemeines.
- b) Gesicherte Gefahrenprognose.
- c) Bei oder im Zusammenhang mit einer öffentlichen Versammlung.
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2. Zulässigkeit von Bild- und Tonaufnahmen (Abs. 1).
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§ 12a Bild- und Tonaufnahmen durch die Polizei
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Abschnitt II. Öffentliche Versammlungen in geschlossenen Räumen (§ 5 - § 13)
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V 55. Gesetz über Versammlungen und Aufzüge (Versammlungsgesetz)