Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze
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Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze
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V 55. Gesetz über Versammlungen und Aufzüge (Versammlungsgesetz)
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Abschnitt II. Öffentliche Versammlungen in geschlossenen Räumen (§ 5 - § 13)
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§ 12a Bild- und Tonaufnahmen durch die Polizei
- 1. Zweck der Vorschrift.
- 2. Zulässigkeit von Bild- und Tonaufnahmen (Abs. 1).
- 3. Beschlagnahme privat aufgenommenen Bildmaterials.
- 4. Vernichtungsgebot, Ausnahmen.
- 5. Erhebung personenbezogener Informationen nach Maßgabe der StPO und des OWiG.
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§ 12a Bild- und Tonaufnahmen durch die Polizei
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Abschnitt II. Öffentliche Versammlungen in geschlossenen Räumen (§ 5 - § 13)
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V 55. Gesetz über Versammlungen und Aufzüge (Versammlungsgesetz)