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Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze


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A 188l. Verordnung über radioaktive oder mit ionisierenden Strahlen behandelte Arzneimittel (AMRadV)

171. ErgLfg. Juni 2008 Vom 19. 1. 2007 (BGBl. I S. 48) FNA 2121-51-20 – Stand: 1. 3. 2007 – Auf Grund des Artikels 2 der Verordnung zur Änderung der Verordnung über radioaktive oder mit ionisierenden Strahlen behandelte Arzneimittel vom 22. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3462) wird nachstehend der Wortlaut der Verordnung über radioaktive oder mit ionisierenden Strahlen behandelte Arzneimittel in der seit dem 31. Dezember 2006 geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt: 1.die am 7. Februar 1987 in Kraft getretene Verordnung vom 28. Januar 1987 (BGBl. I S. 502), 2.den am 29. September 1990 in Kraft getretenen Artikel 1

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