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Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze
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Z 155. Zollverwaltungsgesetz (ZollVG)
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Teil III. Befugnisse der Zollverwaltung (§ 10 - § 13)
- § 10 Zollamtliche Überwachung
- § 10a Zollbedienstete in den Vollzugsbereichen der Zollverwaltung; Befugnisse bei Sicherungs- und Schutzmaßnahmen
- § 11 Datenübermittlung ins Ausland sowie an über- oder zwischenstaatliche Stellen
- § 11a Übermittlung personenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- § 11b Verwendung von nach dem Rahmenbeschluss 2006/960/JI des Rates übermittelten Daten
- § 12 Weiterleitungsbefugnis
- § 12a Überwachung des grenzüberschreitenden Verkehrs mit Barmitteln und gleichgestellten Zahlungsmitteln
- § 12b Befugnisse des Zollfahndungsdienstes bei der Verfolgung der internationalen organisierten Geldwäsche
- § 12c Amtshandlungen von Beamten der Bundespolizei im Zuständigkeitsbereich der Zollverwaltung
- § 12d Amtshandlungen von Zollbediensteten in den Vollzugsbereichen der Zollverwaltung im Zuständigkeitsbereich eines Landes
- § 12e Überwachung des grenzüberschreitenden Verkehrs mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren
- § 13 Verwertung von Waren
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Teil III. Befugnisse der Zollverwaltung (§ 10 - § 13)
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Z 155. Zollverwaltungsgesetz (ZollVG)