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Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze
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A 206. Atomgesetz
- Vorbemerkungen
- Erster Abschnitt. Allgemeine Vorschriften (§ 1 - § 2d)
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Zweiter Abschnitt. Überwachungsvorschriften (§ 3 - §§ 21–21c)
- § 3 Einfuhr und Ausfuhr
- § 4 Beförderung von Kernbrennstoffen
- § 4a Deckungsvorsorge bei grenzüberschreitender Beförderung
- § 4b Beförderung von Kernmaterialien in besonderen Fällen
- § 5 Berechtigung zum Besitz von Kernbrennstoffen; staatliche Verwahrung
- § 6 Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen
- § 7 Genehmigung von Anlagen
- § 7a Vorbescheid
- § 7b Einwendungen Dritter bei Teilgenehmigung und Vorbescheid
- § 7c Pflichten des Genehmigungsinhabers
- § 7d Weitere Vorsorge gegen Risiken
- §§ 7e–7g
- § 8 Verhältnis zum Bundes-Immissionsschutzgesetz und zum Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen
- § 9 Bearbeitung, Verarbeitung und sonstige Verwendung von Kernbrennstoffen außerhalb genehmigungspflichtiger Anlagen
- § 9a Verwertung radioaktiver Reststoffe und Beseitigung radioaktiver Abfälle
- § 9b Zulassungsverfahren
- § 9c Landessammelstellen
- §§ 9 d–g
- § 9h Pflichten des Zulassungsinhabers
- § 9i Bestandsaufnahme und Schätzung
- § 10
- § 10a Erstreckung auf strahlenschutzrechtliche Genehmigungen; Ausnahmen vom Erfordernis der Genehmigung
- § 11 Ermächtigungsvorschriften (Genehmigung, Anzeige, allgemeine Zulassung)
- § 12 Ermächtigungsvorschriften (Schutzmaßnahmen)
- § 12a (vom Abdruck abgesehen)
- § 12b Überprüfung der Zuverlässigkeit von Personen zum Schutz gegen Entwendung oder Freisetzung radioaktiver Stoffe
- § 13 Vorsorge für die Erfüllung gesetzlicher Schadensersatzverpflichtungen
- §§ 14, 15 (vom Abdruck abgesehen)
- § 16 (aufgehoben)
- § 17 Inhaltliche Beschränkungen, Auflagen, Widerruf, Bezeichnung als Inhaber einer Kernanlage
- § 18 Entschädigung
- § 19 Staatliche Aufsicht
- § 19a Überprüfung, Bewertung und kontinuierliche Verbesserung kerntechnischer Anlagen
- § 20 Sachverständige
- §§ 21–21c Kosten
- Dritter Abschnitt. Verwaltungsbehörden (§ 22 - § 24b)
- Vierter Abschnitt. Haftungsvorschriften
- Fünfter Abschnitt. Sicherung
- Sechster Abschnitt. Bußgeldvorschriften (§ 45 - §§ 50–52)
- Siebenter Abschnitt. Schlußvorschriften (§§ 53–57b - § 59)
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A 206. Atomgesetz