-
Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze
-
V 55. Gesetz über Versammlungen und Aufzüge
-
Abschnitt IV. Straf- und Bußgeldvorschriften (§ 21 - § 30)
- § 21 [Versammlungssprengung]
- § 22 [Widerstand gegen Leiter oder Ordner]
- § 23 [Öffentl. Aufforderung zur Teilnahme an verbotener Versammlung]
- § 24 [Verwendung bewaffneter Ordner]
- § 25 [Abweichen von den Angaben in der Anmeldung; Nichtbefolgung von Auflagen]
- § 26 [Durchführung verbotener oder nichtangemeldeter Veranstaltungen]
-
§ 27 [Unerlaubte Waffenführung]
- 1. Allgemeines
- Zu Abs. 1
- 2. Täter
- 3. Mitführen von Waffen bei öffentlichen Versammlungen oder Aufzügen (S. 1)
- 4. Mitführen auf dem Weg zur Versammlung. Hinschaffen. Bereithalten. Verteilen (S. 2)
- 5. Ohne behördliche Ermächtigung
- 6. Innerer Tatbestand
- Zu Abs. 2
- 7. Zur Verfassungsmäßigkeit von § 27 Abs. 2
- 8. Täter
- 9. Sonstige öffentliche Veranstaltungen unter freiem Himmel
- 10.
- 11. Verstoß gegen das Vermummungsverbot (Abs. 2 Nr. 2)
- 12. Zusammenrottung (Abs. 2 Nr. 3)
- 13. Innerer Tatbestand
- 14. Rechtsfolgen
- 15. Konkurrenzen
- 16. Ländervorschriften
- § 28 [Unbefugtes Tragen von Uniformen]
- § 29 [Ordnungswidrigkeiten]
- § 29a [Bannkreisverletzung]
- § 30 [Einziehung]
-
Abschnitt IV. Straf- und Bußgeldvorschriften (§ 21 - § 30)
-
V 55. Gesetz über Versammlungen und Aufzüge