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Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht
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290. Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern (Entgelttransparenzgesetz – EntgTranspG)
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Abschnitt 1. Allgemeine Bestimmungen (§ 1 - § 9)
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§ 3 Verbot der unmittelbaren und mittelbaren Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts
- 1. Benachteiligungsverbot (Abs. 1)
- 2. Unmittelbare Benachteiligung beim Entgelt (Abs. 2)
- 3. Mittelbare Benachteiligung beim Entgelt (Abs. 3)
- 4. Anwendbarkeit von §§ 5 und 8 AGG (Abs. 4)
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§ 3 Verbot der unmittelbaren und mittelbaren Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts
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Abschnitt 1. Allgemeine Bestimmungen (§ 1 - § 9)
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290. Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern (Entgelttransparenzgesetz – EntgTranspG)