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Art. 27 [Weitere Anwendungsbestimmungen]

(1) Diese Fassung der Übereinkunft ersetzt in den Beziehungen zwischen den Ländern, auf


Zitiervorschläge:
Fezer MarkenR/Fezer PVÜ Art. 27
Fezer MarkenR/Fezer, 6. Aufl. 2025, PVÜ Art. 27

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