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Feick, Stiftung als Nachfolgeinstrument
§ 13 Lebzeitige Absicherung des Stifters durch Nießbrauch, Rente
Hahn in Feick Stiftung | § 13 Lebzeitige Absicherung des Stifters durch Nießbrauch, Rente Rn. 1 | 2. Auflage 2024