Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
Feick, Stiftung als Nachfolgeinstrument
I. Nießbrauch
Hahn in Feick Stiftung | § 14 Finanzielle Absicherung von Familienangehörigen des Stifters (zB durch Zuwendungsnießbrauch, Rentenansprüche oder auch das Doppelstiftungsmodell) Rn. 2-8 | 2. Auflage 2024