Feick, Stiftung als Nachfolgeinstrument
III. Familienstiftung
Hahn in Feick Stiftung | § 14 Finanzielle Absicherung von Familienangehörigen des Stifters (zB durch Zuwendungsnießbrauch, Rentenansprüche oder auch das Doppelstiftungsmodell) Rn. 10-13 | 2. Auflage 2024