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Feick, Stiftung als Nachfolgeinstrument
2. Kreis der Angehörigen iSd § 58 Nr. 6 AO
Hahn in Feick Stiftung | § 14 Finanzielle Absicherung von Familienangehörigen des Stifters (zB durch Zuwendungsnießbrauch, Rentenansprüche oder auch das Doppelstiftungsmodell) Rn. 22, 23 | 2. Auflage 2024