Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
Feick, Stiftung als Nachfolgeinstrument
V. Gemeinnützige Stiftung
Hahn in Feick Stiftung | § 14 Finanzielle Absicherung von Familienangehörigen des Stifters (zB durch Zuwendungsnießbrauch, Rentenansprüche oder auch das Doppelstiftungsmodell) Rn. 16 | 2. Auflage 2024