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Hausmann, Internationales Erbrecht
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Neuseeland
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1. Teil: Grundzüge
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E. Güterrechtlicher Ausgleich statt Erbrecht in „Beziehungen“
- I. Der Begriff der „Beziehungen“
- II. Unterscheidung zwischen Eigenvermögen und Beziehungsvermögen
- III. Wahlrecht des überlebenden Ehegatten oder Partners
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E. Güterrechtlicher Ausgleich statt Erbrecht in „Beziehungen“
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1. Teil: Grundzüge
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Neuseeland