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Auszug aus Hausmann
V.5 Gemeinsame Weisung Nr. 37 des Finanz- und Außenministeriums über die Festlegung der Tarife für konsularische Leistungen des Außenministeriums und der Botschaften
Stoppel in FFH IntErbR | Albanien V.5 Gemeinsame Weisung Nr. 37 des Finanz- und Außenministeriums über die Festlegung der Tarife für konsularische Leistungen des Außenministeriums und der Botschaften | 126. EL März 2024