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Ferrari/Kieninger/Mankowski u.a., Internationales Vertragsrecht
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Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR)
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Kapitel III. Abschluss und Ausführung des Beförderungsvertrages (Art. 4 - Art. 16)
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Art. 6 [Angaben im Frachtbrief]
- I. Allgemeine Bedeutung und Normzweck
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II. Angaben nach Abs. 1
- 1. Ort und Tag der Ausstellung (Abs. 1 lit. a).
- 2. Name und Anschrift des Absenders (Abs. 1 lit. b).
- 3. Name und Anschrift des Frachtführers (Abs. 1 lit. c).
- 4. Stelle und Tag der Übernahme des Gutes, Ablieferungsstelle (Abs. 1 lit. d).
- 5. Name und Anschrift des Empfängers (Abs. 1 lit. e).
- 6. Bezeichnung von Art und Verpackung des Gutes (Abs. 1 lit. f).
- 7. Anzahl, Zeichen und Nummern der Frachtstücke (Abs. 1 lit. g).
- 8. Rohgewicht oder die anders angegebene Menge des Gutes (Abs. 1 lit. h).
- 9. Kosten, die mit der Beförderung verbunden sind (Abs. 1 lit. i).
- 10. Weisungen für die Zoll- und sonstige amtliche Behandlung (Abs. 1 lit. j).
- 11. Hinweis auf die CMR (Abs. 1 lit. k).
- III. Angaben nach Abs. 2
- IV. Angaben nach Abs. 3
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Art. 6 [Angaben im Frachtbrief]
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Kapitel III. Abschluss und Ausführung des Beförderungsvertrages (Art. 4 - Art. 16)
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Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR)