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Flöther, Konzerninsolvenzrecht
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§ 2 Der Konzern im insolvenzrechtlichen Sinn
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I. Der Begriff der Unternehmensgruppe und des Konzerns
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4. Erweiterter insolvenzrechtlicher Begriff der Unternehmensgruppe, § 3e InsO
- a) Anlehnung an § 290 HGB
- b) Beschränkung auf Inland und Reichweite des § 3e InsO im Verhältnis zur EuInsVO
- c) Insolvenz aller Konzerngesellschaften nicht erforderlich
- d) Rechtlich selbständige Unternehmen
- e) Unmittelbare oder mittelbare Verbindung
- f) Möglichkeit der Ausübung beherrschenden Einflusses, § 3e Nr. 1 InsO
- g) Zusammenfassung unter einheitlicher Leitung, § 3e Nr. 2 InsO
- h) GmbH & Co. KG (§ 3e Abs. 2 InsO)
- i) Konzern im Konzern – mehrfache Konzernzugehörigkeit?
- j) Maßgeblicher Zeitpunkt
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4. Erweiterter insolvenzrechtlicher Begriff der Unternehmensgruppe, § 3e InsO
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I. Der Begriff der Unternehmensgruppe und des Konzerns
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§ 2 Der Konzern im insolvenzrechtlichen Sinn