-
Fuchs/Berger/Seifert, HOAI
-
3. Teil – Kommentar HOAI
-
Teil 2. Flächenplanung
-
Abschnitt 2. Landschaftsplanung (§ 22 - § 32)
-
§ 26 Leistungsbild Landschaftspflegerischer Begleitplan
-
B. Regelungsinhalt
-
II. Die Leistungsphasen im Einzelnen (Absatz 2, Anlage 7)
-
Leistungsphase 3: Vorläufige Planfassung
- a) Konfliktanalyse.
- b) Ermitteln und Bewerten der durch das Vorhaben zu erwartenden Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes nach Art, Umfang, Ort und zeitlichem Ablauf.
- c) Konfliktminderung.
- d) Erarbeiten von Lösungen zur Vermeidung oder Verminderung erheblicher Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes mit den an der Planung fachlich Beteiligten.
- e) Ermitteln der unvermeidbaren Beeinträchtigungen.
- f) Erarbeiten und Begründen von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere Ausgleichs-, Ersatz- und Gestaltungsmaßnahmen sowie von Angaben zur Unterhaltung dem Grunde nach und Vorschläge zur rechtlichen Absicherung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.
- g) Integrieren von Maßnahmen aufgrund des Natura 2000-Gebietsschutzes sowie aufgrund der Vorschriften zum besonderen Artenschutz und anderer Umweltfachgesetze auf Grundlage vorhandener Unterlagen und Erarbeiten eines Gesamtkonzeptes.
- h) Vergleichbares Gegenüberstellen von unvermeidbaren Beeinträchtigungen und Ausgleich und Ersatz einschließlich Darstellen verbleibender, nicht ausgleichbarer oder ersetzbarer Beeinträchtigungen.
- i) Kostenermittlung nach Vorgabe des Auftraggebers.
- j) Zusammenfassendes Darstellen der Ergebnisse in Text und Karte.
- k) Mitwirken bei der Abstimmung mit der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde.
- l) Abstimmen der Vorläufigen Fassung mit dem Auftraggeber.
-
Leistungsphase 3: Vorläufige Planfassung
-
II. Die Leistungsphasen im Einzelnen (Absatz 2, Anlage 7)
-
B. Regelungsinhalt
-
§ 26 Leistungsbild Landschaftspflegerischer Begleitplan
-
Abschnitt 2. Landschaftsplanung (§ 22 - § 32)
-
Teil 2. Flächenplanung
-
3. Teil – Kommentar HOAI