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Geiger, Healthcare-Compliance
I. Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr und im Gesundheitswesen (§ 300 StGB)
Geiger in Geiger Healthcare-Compliance | § 2. Korruptionsstrafrecht Rn. 242-251 | 1. Auflage 2021