Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
Geiger, Healthcare-Compliance
2. Konkret: Die Verarbeitung der E–Mail-Kommunikationsdaten im Unternehmen und deren Auswertung zu Präventionszwecken
Haußmann in Geiger Healthcare-Compliance | § 7. Die arbeitsrechtliche Implementation von Healthcare–Compliance Programmen Rn. 17-21 | 1. Auflage 2021