Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
Gutdeutsch/Maaß, System der Unterhaltsberechnung
a) Ein Berechtigter soll nicht mehr erhalten, als dem Pflichtigen bleibt.
Gutdeutsch/Maaß in Gutdeutsch/Maaß Unterhaltsberechnung | A. Grundlagen VI. 4. a) | 2. Auflage 2024