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Gutdeutsch/Maaß, System der Unterhaltsberechnung
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A. Grundlagen
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VI. Mehrheit von Unterhaltsberechtigten
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8. Relativer Selbstbehalt und Halbteilung
- a) Der volle Unterhalt ist geringer als der Unterhalt nach Gleichteilung
- b) Nach Abzug des Eigeneinkommens bleibt kein Unterhalt für den Berechtigten
- c) Die Kontrollquote unterschreitet den Ehegattenselbstbehalt des Unterhaltspflichtigen
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8. Relativer Selbstbehalt und Halbteilung
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VI. Mehrheit von Unterhaltsberechtigten
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A. Grundlagen