-
Gutdeutsch/Maaß, System der Unterhaltsberechnung
-
C. Mehrheit von Unterhaltsberechtigten
-
III. Mehrere Ehegatten, andere Partner oder Mit-Elternteile
-
3. Absoluter Mangelfall
- a) Gleichrang
- b) Absoluter Vorrang des früheren Ehegatten
- c) Vorrang des späteren Ehegatten
- d) Vorrang eines Betreuungsunterhalts nach § 1615 l Abs. 2 BGB
-
3. Absoluter Mangelfall
-
III. Mehrere Ehegatten, andere Partner oder Mit-Elternteile
-
C. Mehrheit von Unterhaltsberechtigten