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Gutdeutsch/Maaß, System der Unterhaltsberechnung
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D. Mehrheit von Unterhaltspflichtigen
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V. Nach §§ 1361, 1569 und 1615 l BGB gemeinsam Unterhaltsverpflichtete
- 1. Mögliche und unmögliche Konstellationen
- 2. Entsprechende Anwendung von § 1606 Abs. 3 S. 1 BGB
- 3. Unterschiede: Begrenzung durch den Verursachungsanteil
- 4. Gleicher oder unterschiedlicher Bedarf
- 5. Einsparung durch gemeinsame Haftung
- 6. Mindestbedarf
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V. Nach §§ 1361, 1569 und 1615 l BGB gemeinsam Unterhaltsverpflichtete
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D. Mehrheit von Unterhaltspflichtigen