
Hahn/Vesting, Rundfunkrecht |
Vorwort |
Bearbeiterverzeichnis |
Abkürzungsverzeichnis |
Allgemeines Literaturverzeichnis |
Erster Teil. Rundfunkstaatsvertrag |
B. Kommentar |
V. Abschnitt. Übertragungskapazitäten (§§ 50-53 a) |
§ 52 Weiterverbreitung |
B. Besonderes (Rn. 47-112) |
IV. Non-Must-Carry-Regelungen (Abs. 4) (Rn. 86-101) |
1. Kriterien für die weitere Belegung im Umfang von einem Drittel (Rn. 86-98) |
a) Ein Drittel der für die digitale Verbreitung zur Verfügung stehenden Gesamtkapazität (Nr. 1) (Rn. 89-90) |
b) Berücksichtigung der Interessen der angeschlossenen Teilnehmer (Rn. 91-92) |
c) Vielzahl von Programmveranstaltern (Rn. 93-94) |
d) Vielfältiges Programmangebot an Vollprogrammen, nicht entgeltfinanzierten Programmen, Spartenprogrammen und Fremdsprachenprogrammen (Rn. 95-96) |
e) Angemessene Berücksichtigung von Telemedien (Rn. 97-98) |
Zweiter Teil. Rundfunkgebührenstaatsvertrag |
Dritter Teil. Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag |
Vierter Teil. Jugendmedienschutz-Staatsvertrag |
Anhang |
Sachverzeichnis |