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Hahn/Vesting, Rundfunkrecht
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Erster Teil. Rundfunkstaatsvertrag
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B. Kommentar (§ 1 - § 64)
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III. Abschnitt. Vorschriften für den privaten Rundfunk
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3. Unterabschnitt. Sicherung der Meinungsvielfalt (§ 25 - § 34)
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§ 26 Sicherung der Meinungsvielfalt im Fernsehen
- A. Allgemeines
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B. Sicherung der Meinungsvielfalt durch § 26
- I. Veranstalterfreiheit bis zur Entstehung vorherrschender Meinungsmacht (Abs. 1)
- II. Die Vermutungsregelung (Abs. 2)
- III. Folgen vorherrschender Meinungsmacht (Begrenzung externen Wachstums in Abs. 3)
- IV. Maßnahmen zur Beseitigung vorherrschender Meinungsmacht (Abs. 4)
- V. Sonderregelung für Fernsehveranstalter mit einem Zuschaueranteil von 10% und Unternehmen mit einem Zuschaueranteil von 20% (Abs. 5)
- VI. Konzentrationsbericht der KEK (Abs. 6)
- VII. Programmliste (Abs. 7)
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§ 26 Sicherung der Meinungsvielfalt im Fernsehen
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3. Unterabschnitt. Sicherung der Meinungsvielfalt (§ 25 - § 34)
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III. Abschnitt. Vorschriften für den privaten Rundfunk
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B. Kommentar (§ 1 - § 64)
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Erster Teil. Rundfunkstaatsvertrag