Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK

Sie befinden sich in einer Altauflage. Zur → aktuellen Auflage.

§ 16 d Kontrolle der kommerziellen Tätigkeiten

(1) 1Bei Mehrheitsbeteiligungen im Sinne von § 16 c Abs. 3 der in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des ZDF und


Zitiervorschlag:
Beck RundfunkR/Eifert, 4. Aufl. 2018, RStV § 16d

Die Suche ergab keine Treffer!

Hilft dieses Dokument bei der Recherche?

Ansicht
Einstellungen