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4. Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2000)
GDV-Musterbedingungen

(Unverbindliche Empfehlung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft GDV. Abweichende Vereinbarungen sind möglich) vom 1. 9. 1999 (GDV-Rundschr. R 46/9911) Inhaltsübersicht 1. Was ist Rechtsschutz? Welche Aufgaben hat die Rechtsschutzversicherung? 1 Für welche Rechtsangelegenheiten gibt es Rechtsschutz? 2 Welche Rechtsangelegenheiten umfaßt der Rechtsschutz nicht? 3 Wann entsteht der Anspruch auf eine Rechtsschutzleistung? 4 Welche Kosten übernimmt der Rechtsschutzversicherer? 5 Wo gilt die Rechtsschutzversicherung? 6 2. Nach welchen Regeln richtet sich das Vertragsverhältnis zwischen Rechtsschutzversicherer und Versicherten? Wann beginnt der Versicherungsschutz? 7 Für welche Dauer ist der Vertrag abgeschlossen? 8 Was ist bei der Zahlung des Beitrages zu beachten? 9 Welche Entwicklungen können zu einer Anpassung des Versicherungsbeitrages führen? 10 Wie wirkt sich eine Veränderung der persönlichen oder sachlichen Verhältnisse des Versicherten auf den Versicherungsbeitrag aus? 11 Was geschieht, wenn das versicherte Interesse wegfällt? 12 In welchen Fällen kann der Vertrag vorzeitig gekündigt werden? 13 Wann verjähren die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag? 14 Welche Rechtsstellung haben mitversicherte Personen? 15 Was ist bei Anzeigen und Erklärungen gegenüber dem Versicherer zu beachten? 16 3. Was ist im Rechtsschutzfall zu beachten? Welche Rechte und Pflichten bestehen nach Eintritt eines Rechtsschutzfalles? 17 In welchen Fällen kann ein Schiedsgutachter entscheiden, ob die Ablehnung des Rechtsschutzes berechtigt ist? 18 Innerhalb welcher Frist kann der Rechtsschutzanspruch vor Gericht geltend gemacht werden? 19 oder alternativ In welchen Fällen kann der Rechtsanwalt des Versicherungsnehmers entscheiden, ob die Ablehnung des Rechtsschutzes berechtigt ist? 18 Innerhalb welcher Frist kann der Rechtsschutzanspruch vor Gericht geltend gemacht werden? 19 Welches Gericht ist für Klagen aus dem Versicherungsvertrag zuständig, und welches Recht ist anzuwenden? 20 4. In welchen Formen wird der Rechtsschutz angeboten? Verkehrs-Rechtsschutz 21 Fahrer-Rechtsschutz 22 Privat-Rechtsschutz für Selbständige 23 Berufs-Rechtsschutz für Selbständige, Rechtsschutz für Firmen und Vereine 24 Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbständige 25 Privat- Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Nichtselbständige 26 Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz 27 Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbständige 28 Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken 29 1. Inhalt der Versicherung § 1 Aufgaben der Rechtsschutzversicherung Der Versicherer sorgt dafür, daß der Versicherungsnehmer seine rechtlichen Interessen wahrnehmen kann, und trägt die für die Interessenwahrnehmung erforderlichen Kosten (Rechtsschutz). § 2 Leistungsarten Der Umfang des Versicherungsschutzes kann in den Formen des § 21 bis § 29 vereinbart werden. Je nach Vereinbarung umfaßt der Versicherungsschutz a)Schadenersatz-Rechtsschutz für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, soweit diese nicht auch auf einer Vertragsverletzung oder einer Verletzung eines dinglichen Rechtes an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen beruhen; b)Arbeits-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen sowie aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen hinsichtlich dienst- und versorgungsrechtlicher Ansprüche; c)Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen und dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile zum Gegenstand haben d)Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten, soweit der Versicherungsschutz nicht in den Leistungsarten a), b) oder c) enthalten ist; e)Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten

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