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Hoffmann, Personensorge
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§ 2 Befugnis zur Personensorge
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II. Befugnis rechtlicher Eltern zur elterlichen Sorge
- 1. Entstehen gemeinsamer elterlicher Sorge
- 2. Bestehen bzw Entstehen alleiniger elterlicher Sorge
- 3. Ausüben gemeinsamer elterlicher Sorge, Meinungsverschiedenheiten zwischen Eltern
- 4. Ausüben gemeinsamer elterlicher Sorge bei dauerhaftem Getrenntleben
- 5. (Teilweises) Auflösen gemeinsamer elterlicher Sorge
- 6. Ausüben elterlicher Sorge durch einen nicht sorgeberechtigten Elternteil
- 7. Ruhen der elterlichen Sorge wegen Geschäftsunfähigkeit der Eltern oder tatsächlicher Verhinderung
- 8. Elterliche Sorge bei Bestehen einer rechtlichen Betreuung
- 9. Personen(neben)sorge beschränkt geschäftsfähiger, minderjähriger Elternteile
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II. Befugnis rechtlicher Eltern zur elterlichen Sorge
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§ 2 Befugnis zur Personensorge