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Hoffmann, Personensorge
a) Änderung des Geburtsnamens bei nachträglicher Begründung gemeinsamer elterlicher Sorge, bei Scheinvaterschaft und Namensänderung der Eltern nach §§ 1617 b f BGB
Hoffmann in Hoffmann, Personensorge | Rn. 1-66 | 3. Auflage 2018