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Hoffmann, Personensorge
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§ 6 Erziehung
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II. Erzieherische Maßnahmen
- 1. Ermahnungen, Tadel etc.
- 2. Bekleidungsge- und -verbote
- 3. Entzug von Vergünstigungen
- 4. Ohrfeigen, „Klapse“ und andere auf den Körper einwirkende Maßnahmen
- 5. Hausarrest und andere die Bewegungsfreiheit einschränkende Maßnahmen
- 6. Taschengeld und Taschengeldkürzung
- 7. Wegnahme von Gegenständen
- 8. Umgangsverbote
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II. Erzieherische Maßnahmen
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§ 6 Erziehung