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Ipsen, Parteiengesetz
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Gesetz über die politischen Parteien (Parteiengesetz)
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Erster Abschnitt. Allgemeine Bestimmungen (§ 1 - § 5)
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§ 1 Verfassungsrechtliche Stellung und Aufgaben der Parteien
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C. Aufgaben der Parteien
- I. Beteiligung an Wahlen
- II. Auslese und Ausbildung des Führungspersonals
- III. Parteiprogramm und Artikulationsaufgabe
- IV. Integrationsaufgabe
- V. Aufstellung eines Parteiprogramms (Abs. 3)
- VI. Vorgaben für die Mittelverwendung (Abs. 4)
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C. Aufgaben der Parteien
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§ 1 Verfassungsrechtliche Stellung und Aufgaben der Parteien
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Erster Abschnitt. Allgemeine Bestimmungen (§ 1 - § 5)
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Gesetz über die politischen Parteien (Parteiengesetz)