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Ipsen, Parteiengesetz
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Gesetz über die politischen Parteien (Parteiengesetz)
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Siebenter Abschnitt. Vollzug des Verbots verfassungswidriger Parteien (§ 32 - § 33)
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§ 33 Verbot von Ersatzorganisationen
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B. Der Regelungsinhalt der Vorschrift
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II. Die Durchführung des Ersatzorganisationsverbots (§ 33 Abs. 2 und 3)
- 1. Die Durchführung des Ersatzorganisationsverbots im parteiverbotsähnlichen Verfahren (§ 33 Abs. 2)
- 2. Die Durchführung des Ersatzorganisationsverbots im administrativen Verfahren (§ 33 Abs. 3)
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II. Die Durchführung des Ersatzorganisationsverbots (§ 33 Abs. 2 und 3)
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B. Der Regelungsinhalt der Vorschrift
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§ 33 Verbot von Ersatzorganisationen
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Siebenter Abschnitt. Vollzug des Verbots verfassungswidriger Parteien (§ 32 - § 33)
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Gesetz über die politischen Parteien (Parteiengesetz)