-
Ipsen, Parteiengesetz
-
Gesetz über die politischen Parteien (Parteiengesetz)
-
Siebenter Abschnitt. Vollzug des Verbots verfassungswidriger Parteien (§ 32 - § 33)
-
§ 33 Verbot von Ersatzorganisationen
-
B. Der Regelungsinhalt der Vorschrift
- I. Das gesetzliche Verbot der Ersatzorganisationen (§ 33 Abs. 1)
- II. Die Durchführung des Ersatzorganisationsverbots (§ 33 Abs. 2 und 3)
-
B. Der Regelungsinhalt der Vorschrift
-
§ 33 Verbot von Ersatzorganisationen
-
Siebenter Abschnitt. Vollzug des Verbots verfassungswidriger Parteien (§ 32 - § 33)
-
Gesetz über die politischen Parteien (Parteiengesetz)