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Kloth, Private Unfallversicherung
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M. Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles
- I. Grundsätzliches
- II. Keine Geltung „alter Obliegenheiten“ bei fehlender Vertragsanpassung im Zuge der VVG-Reform
- III. Hinzuziehen eines Arztes
- IV. Unterrichtung des Versicherers
- V. Unfallanzeige und Pflicht zur Erteilung sachdienlicher Auskünfte
- VI. Besonderheit der AUB 94/88: Hinwirkung auf Bericht- und Gutachtenerstattung
- VII. Untersuchung durch vom Versicherer beauftragte Ärzte und Schweigepflichtentbindungsverpflichtung
- VIII. Meldung des Todes
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M. Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles