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Kloth, Private Unfallversicherung
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§ 14. Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles
- I. Grundsätzliches
- II. Hinzuziehen eines Arztes
- III. Unterrichtung des Versicherers
- IV. Unfallanzeige und Pflicht zur Erteilung sachdienlicher Auskünfte
- V. Besonderheit der AUB 94/88: Hinwirkung auf Bericht- und Gutachtenerstattung
- VI. Untersuchung durch vom Versicherer beauftragte Ärzte
- VII. Mitwirkungspflicht bzgl. des Erhalts weiterer Auskünfte
- VIII. Meldung des Todes
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§ 14. Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles