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Kramer, IT-Arbeitsrecht
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§ 3 Kollektives Arbeitsrecht
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VI. IT-Fortbildung des Betriebsrats
- 1. Erforderlichkeit und zulässiger Fortbildungsinhalt
- 2. Teilnehmeranzahl
- 3. Träger der Fortbildungsveranstaltung
- 4. Zeitliche Lage und Dauer der Fortbildung
- 5. Beurteilungsspielraum des Betriebsrats und gerichtlicher Prüfungsmaßstab
- 6. Kostentragung durch Arbeitgeber
- 7. Anspruchsberechtigte
- 8. Entgeltfortzahlung
- 9. Freizeitausgleich
- 10. Streitigkeiten
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VI. IT-Fortbildung des Betriebsrats
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§ 3 Kollektives Arbeitsrecht