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Rechtsprechung zum Thema0
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Formulare zum Thema0
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Landmann/Rohmer, Umweltrecht
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Umweltrecht Besonderer Teil (WHG u. a.)
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1. Gesetz zur Ordnung des Wasserrechts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) (§ 1 - § 108)
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Kapitel 2. Bewirtschaftung von Gewässern
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Abschnitt 1. Gemeinsame Bestimmungen (§ 6 - § 24)
- § 6 Allgemeine Grundsätze der Gewässerbewirtschaftung
- § 6a Grundsätze für die Kosten von Wasserdienstleistungen und Wassernutzungen
- § 7 Bewirtschaftung nach Flussgebietseinheiten
- § 8 Erlaubnis, Bewilligung
- § 9 Benutzungen
- § 10 Inhalt der Erlaubnis und der Bewilligung
- § 11 Erlaubnis-, Bewilligungsverfahren
- § 11a Verfahren bei Vorhaben zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen
- § 12 Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis und der Bewilligung, Bewirtschaftungsermessen
- § 13 Inhalts- und Nebenbestimmungen der Erlaubnis und der Bewilligung
- § 13a Versagung und Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis für bestimmte Gewässerbenutzungen; unabhängige Expertenkommission
- § 13b Antragsunterlagen und Überwachung bei bestimmten Gewässerbenutzungen; Stoffregister
- § 14 Besondere Vorschriften für die Erteilung der Bewilligung
- § 15 Gehobene Erlaubnis
- § 16 Ausschluss privatrechtlicher Abwehransprüche
- § 17 Zulassung vorzeitigen Beginns
- § 18 Widerruf der Erlaubnis und der Bewilligung
- § 19 Planfeststellungen und bergrechtliche Betriebspläne
- § 20 Alte Rechte und alte Befugnisse
- § 21 Anmeldung alter Rechte und alter Befugnisse
- § 22 Ausgleich zwischen konkurrierenden Gewässerbenutzungen
- § 23 Rechtsverordnungen zur Gewässerbewirtschaftung
- § 24 Erleichterungen für EMAS-Standorte
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Abschnitt 1. Gemeinsame Bestimmungen (§ 6 - § 24)
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Kapitel 2. Bewirtschaftung von Gewässern
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1. Gesetz zur Ordnung des Wasserrechts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) (§ 1 - § 108)
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Umweltrecht Besonderer Teil (WHG u. a.)
Siehe auch ...
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