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Langenberg/Zehelein, Schönheitsreparaturen, Instandsetzung und Rückbau
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Kap. 1. Schönheitsreparaturen
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E. Schönheitsreparaturen als Schadensersatz
- I. Prüfungsfolge
- II. Abgrenzung vertragsgemäßer – vertragswidriger Gebrauch
- III. Übermäßiger Gebrauch
- IV. Schlechte Ausführung von Renovierungsarbeiten
- V. Rückgabe in ungewöhnlicher Dekoration
- VI. Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs
- VII. Höhe des Schadensersatzanspruchs
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E. Schönheitsreparaturen als Schadensersatz
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Kap. 1. Schönheitsreparaturen