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Maschmann, Compensation & Benefits
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Kapitel 15. Mitbestimmung bei der Entgeltgestaltung
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II. Der Mitbestimmungstatbestand des § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG
- 1. Kein Ausschluss der Mitbestimmung aufgrund des Tarifvorbehalts
- 2. Eröffnung des Mitbestimmungsrechts aufgrund eines kollektiven Tatbestands
- 3. Der Lohnbegriff im Sinne der Entgeltmitbestimmung
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4. Mitbestimmungsfreie Vorgaben des Arbeitgebers und Grenzen der Entgeltmitbestimmung („Topftheorie“)
- a) Das „Ob“ der Einführung einer zusätzlichen Arbeitgeberleistung
- b) Das ersatzlose und vollständige Streichen einer ursprünglich freiwillig eingeführten Leistung
- c) Der Dotierungsrahmen der zusätzlichen Arbeitgeberleistung
- d) Der begünstigte Personenkreis
- e) Der mit der zusätzlichen Arbeitgeberleistung verfolgte Zweck
- 5. Mitbestimmungspflichtige Handlungen des Arbeitgebers
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II. Der Mitbestimmungstatbestand des § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG
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Kapitel 15. Mitbestimmung bei der Entgeltgestaltung