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Maschmann, Compensation & Benefits
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Kapitel 15. Mitbestimmung bei der Entgeltgestaltung
- I. Bedeutung und Sinn und Zweck der ratio legis Entgeltmitbestimmung
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II. Der Mitbestimmungstatbestand des § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG
- 1. Kein Ausschluss der Mitbestimmung aufgrund des Tarifvorbehalts
- 2. Eröffnung des Mitbestimmungsrechts aufgrund eines kollektiven Tatbestands
- 3. Der Lohnbegriff im Sinne der Entgeltmitbestimmung
- 4. Mitbestimmungsfreie Vorgaben des Arbeitgebers und Grenzen der Entgeltmitbestimmung („Topftheorie“)
- 5. Mitbestimmungspflichtige Handlungen des Arbeitgebers
- III. Die mitbestimmungspflichtige Gesamtvergütung des BAG
- IV. Nachwirkung und Fortgeltung von Entlohnungsgrundsätzen aus Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen
- V. Zuständiges Verhandlungsgremium auf Betriebsratsseite
- VI. Folgen bei Nichtbeachtung und Sicherung des Mitbestimmungsrechts
- VII. Entgeltfindung bei AT‑Angestellten
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Kapitel 15. Mitbestimmung bei der Entgeltgestaltung